Auf 1. Januar 2024 müssen betroffene Pensionkassen die erforderlichen Reglementsänderungen vornehmen. Das Rentenalter von Frauen wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters- , Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Gleichschritt mit der AHV erhöht. Frauen, insbesondere jene der Übergangsjahrgänge 1961, 1962 und 1963, die sich nicht zuletzt aufgrund ihres Alters jetzt damit befassen müssen, ob sie sich eine vorzeitige Pensionierung leisten können, erwarteten ihre angepassten Pensionskassenausweise daher mit Ungeduld.