Hypotheken
Good Information für Mietende: Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent
Nach zwei Runden mit Erhöhungen erhalten Mietende einen Aufschub: Der Bund belässt den für Mieten in der ganzen Schweiz relevanten Referenzzins für die kommenden drei Monate bei 1,75 Prozent.
Keine weiteren Hiobsbotschaften für Mieterinnen und Mieter: Der Hypothekarische Referenzzinssatz bleibt auch die kommenden drei Monate bei 1,75 Prozent. Auf diesen Wert ist er im vergangenen Dezember geklettert. Der Referenzzins beeinflusst die Mietzinsen in der ganzen Schweiz und wird vierteljährlich anhand des Durchschnitts der Hypothekarzinsen berechnet.
Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Freitag auf seiner Website schreibt, liegt der Durchschnittszinssatz auch weiterhin bei 1,75 Prozent. Für den massgebenden Referenzzinssatz wird der Wert immer auf Viertelpunkte gerundet. Sprich: Für eine weitere Erhöhung müsste der Durchschnitt auf mindestens 1,875 sein. Das ist laut BWO jedoch noch nicht der Fall. Aktuell liegt der Rundungswert demnach bei 1,72 Prozent. Vor drei Monaten hatte dieser Wert noch bei 1,69 Prozent gelegen.
Trotz diesem leichten, weiteren Anstieg: Es ist derzeit fraglich, ob der Referenzzins in absehbarer Zeit überhaupt noch einmal ansteigen wird. Derzeit gehen Beobachter nämlich davon aus, dass sich der gerundete Wert vorläufig bei 1,75 einpendeln wird. Nachdem die Hypozinsen unter anderem wegen dem gestiegenen Leitzins der Nationalbank in die Höhe geklettert sind, hat sich mittlerweile eine Beruhigung auf dem Immobilienmarkt eingestellt.
Werden Mieten im Juni erneut teurer?
Bis im vergangenen Juni hatte der Referenzzins bei rekordtiefen 1,25 Prozent gelegen. Dann folgte eine erste Erhöhung auf 1,5 Prozent und im Dezember der nächste Erhöhungsschritt. Seither können Vermieterinnen und Vermieter bei allen Wohnungen die Mieten erhöhen, wenn der Mietvertrag auf dem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder tiefer basiert.
Dabei konnte es teilweise zu happigen Mietpreiserhöhungen kommen, da etwa auch noch die Teuerung aufgeschlagen werden kann. Allerdings gibt es keinen Automatismus. Umgekehrt verhält es sich ähnlich: Sinkt der Referenzzinssatz gibt es zwar einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Mietzinssenkung, unaufgefordert geben viele Verwaltungen diese aber nicht.
Das nächste Mal wird der Referenzzinssatz am 3. Juni neu berechnet und publiziert werden. (mg/sat)