Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen?
Unterhaltskosten
Bei den Unterhaltskosten handelt es sich steuerlich betrachtet normalerweise um «werterhaltende Investitionen». Zum Beispiel vermeiden Sie mit einer gelegentlichen Sanierung des Bades, dass der Wert Ihres Hauses aufgrund der stetigen Abnutzung sinkt. Solche Investitionen lassen sich steuerlich geltend machen.
Doch Vorsicht: Falls Sie Ihr Unhealthy nicht nur sanieren, sondern in einen schicken Wellnesstempel mit Whirlpool und anderen Annehmlichkeiten verwandeln, dann handelt es sich steuerrechtlich um eine «wertsteigernde Investition». Diese können Sie steuerlich nicht geltend machen. Am besten erkundigen Sie sich konkret vor Ihrer Sanierungsmassnahme, was von Ihrem Kanton als werterhaltende Ausgabe betrachtet wird.
Stockwerkeigentümer können ihre Einlagen in den Erneuerungsfonds steuerlich absetzen, sofern diese Mittel nur für Unterhaltskosten der Gemeinschaftsanlagen verwendet werden. In Kantonen, die eine Liegenschaftssteuer erheben, ist diese ebenfalls als Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig.
Nebenkosten
Von den Nebenkosten lässt sich nur ein kleiner Teil steuerlich geltend machen, darunter Versicherungsprämien und Verwaltungskosten. Nicht absetzbar sind hingegen die Energiekosten für Heizung und Strom sowie die Aufwendungen für Wasser, Abwasser und Abfallgebühren.