Marburg. Der alte Wasserkocher in der Büroküche, Stromkabel, die hinter dem Schreibtisch eingeklemmt sind, der zu heiß gewordene Föhn im Friseursalon oder der Ofen in der Backstube. Das ist nur eine kleine Auswahl an Ursachen, die zu einem Model am Arbeitsplatz führen könnten.
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Um das möglichst zu vermeiden, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und mögliche Gefahren aufzulisten, die in ihrem Betrieb entstehen könnten. Auch das Verhalten im Brandfall wird dabei geregelt. Über diese Brandschutzordnung müssen die Arbeitnehmer von ihrem Chef einmal im Jahr informiert werden, aber auch dessen sichtbare Veröffentlichung im Betrieb ist notwendig.
Brandschutz-Seminare bieten Theorie- und Praxisteil
Darin ist genau festgehalten, wo die Feuerlöscher zu finden sind, wie die Abläufe im Brandfall sein sollten und auch, wer als Brandschutzhelfer für die Koordination der Evakuierung und den Einsatz der Löschmittel zuständig ist. Die Realität sieht allerdings oft anders aus, denn viele Unternehmen haben von diesen Gesetzen noch nie etwas gehört: „Obwohl jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, fällt mir in meiner Tätigkeit als Brandschutzsachverständiger bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen häufig auf, dass gar keine Brandschutzhelfer bestellt sind“, erklärt Stefan Fey die Problematik.
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Als Leiter der Firma Integrale Brandschutz-Planung erstellt er seit 2021 Brandschutzkonzepte für neue oder umgenutzte Gebäude. In diesem Jahr hat er außerdem in Marburg das Brandschutzhelfer-Ausbildungszentrum Mittelhessen ins Leben gerufen. Dort kümmert sich Fey mit seinem Crew um die Ausbildung von Brandschutzhelfern. In einem dreistündigen Seminar lernen die Teilnehmer in einem Theorie- und einem Praxisteil, worauf sie im Notfall achten müssen, wie sie anderen Personen helfen und mit geeigneten Löschmitteln den Model bekämpfen.
„Dabei können wir individuell auf das einzelne Unternehmen eingehen, indem wir intern Schulungen für die Mitarbeiter einer Firma anbieten. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Einzelpersonen aus verschiedenen Unternehmen gemeinsam ein Seminar bei uns besuchen“, sagte Fey, der auch darauf aufmerksam machte, dass es häufig die kleineren Firmen seien, die nichts von der Verpflichtung wüssten, Mitarbeiter als Brandschutzhelfer zu beauftragen.
Stefan Fey, Leiter der Firma Integrale Brandschutz-Planung in Marburg, erstellt seit 2021 Brandschutzkonzepte für neue sowie umgenutzte Gebäude.
© Quelle: Henrik Isenberg
Genau dieser Mangel an Info kann zum Drawback werden: „Sollte es am Arbeitsplatz brennen und der Versicherung fällt auf, dass der Betrieb keine eigenen Brandschutzhelfer ernannt hat, kann das vor allem bei Sachschäden ein Grund für die Versicherung sein, die Zahlung zu reduzieren oder im schlimmsten Fall sogar die Zahlung komplett zu verweigern“, warnt der Brandschutzsachverständige.
Wie viele Mitarbeiter mit dieser zusätzlichen Aufgabe vertraut gemacht werden müssten, hänge von der Artwork des Betriebes ab und welche Gefährdungslage jeweils bestehe, sagt Fey. Wenn mit Chemikalien, Papier oder Holz gearbeitet werde, müssten mehr Brandschutzhelfer beauftragt werden als in einer Firma mit ausschließlich Büro- und Verwaltungsnutzung. Dafür sehe das Gesetz etwa fünf Prozent der Beschäftigten vor.
Fey möchte mit der Unwissenheit bei dieser Thematik aufräumen und verdeutlichen, wie einfach es sein könne, sich selbst dabei zu engagieren. Nach Absolvieren der Ausbildung können sich die Brandschutzhelfer mit dem gültigen Zertifikat von ihrem Arbeitgeber offiziell bestellen lassen. Lediglich nach drei bis fünf Jahren seien Auffrischungskurse sinnvoll, um dann noch einmal auf individuelle Fragen einzugehen, neue Erkenntnisse aus den letzten Jahren zu vertiefen und vor allem eigene Erfahrungen mit den Teilnehmern zu besprechen, betont Fey. So sei die Ausbildung für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen ein nachhaltiger Gewinn.
OP